GERHARD TIETZ  HERALDIK INTERNATIONAL
STIFTUNG

Organe der Stiftung

Der Stiftungsrat

 

Laut Satzung vom 11.10.1999 ist der Stiftungsrat die oberste Entscheidungsinstanz. Er entscheidet über alle wissenschaftlichen und strategischen Angelegenheiten. Die Geschäftsführung vertritt die Stiftung im Außenverhältnis und ist für die wirtschaftlichen Belange zuständig.

Kuratorien werden auf Beschluss des Stiftungsrates nach Bedarf zur Behandlung spezieller Fachfragen und Projekte eingesetzt. Hierzu können auch Nichtmitglieder eingeladen werden.